PDF Version Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Die Hausaufgabenstellung zielt insbesondere hin auf:
- die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
- die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte oder
- die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
- terminierten Pflichtaufgaben (die bis zu einem bestimmten Termin erledigt werden müssen)
- laufenden Aufgaben, die unbefristet gestellt werden (z.B. die jeweils in der Schule erstellten Karten einer Lernkartei oder Vokabeln, Merksätze u.ä. zu Hause lernen)
- Aufgaben, die auch hinsichtlich Aufgabenstellung in der Eigenverantwortung der Schüler liegen und nicht kontrolliert werden (z.B. Nachschlagen unbekannter Begriffe und geografischer Orte oder individuelle Vorbereitung auf Klassenarbeiten)
Bei der Stellung der Hausaufgaben ist das Alter und die individuelle Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt:
- in den Jahrgangsstufen 1 und 2 → 30 Minuten,
- in den Jahrgangsstufen 3 und 4 → 45 Minuten,
- in den Jahrgangsstufen 5 und 6 → 60 Minuten
nicht überschreiten. Sie können auch differenziert gestellt werden. Es sollen keine Hausaufgaben von Freitag auf Montag gestellt werden. Aufgabenstellungen über Ferienzeiten sind unzulässig.
Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Ankündigung der Hausaufgaben erfolgt so rechtzeitig in einer Unterrichtsstunde, dass die Schüler ausreichend Zeit zum Aufschreiben haben.
Es wird von den Schülern ab der Jahrgangsstufe 2 erwartet, dass die Eintragungen ins Hausaufgabenheft selbständig und gewissenhaft erfolgen. Dies wird in der Regel vom Lehrer nicht kontrolliert oder abgezeichnet. Eine Unterschrift durch den Lehrer erfolgt nur in Ausnahmefällen, die mit den Eltern abgesprochen sind.
Hausaufgabenhefte müssen zur besseren Übersicht die Größe DinA5 haben und Eintragungen der Tage, Daten und Fächer gemäß Stundenplan enthalten. Die Hausaufgaben werden in der Regel unter dem Tag eingetragen, für den sie aufgegeben sind.
Prinzipiell werden Hausaufgaben so angefertigt, dass sie inhaltlich und in der Form in Ordnung sind. Sie werden auch durch die Lehrkraft regelmäßig kontrolliert. Dies muss u. U. aus Zeitgründen nicht täglich und nicht vollständig der Fall sein. Über die Form der Hausaufgabenkontrolle entscheidet die Lehrkraft. Nicht gemachte Aufgaben werden genau wie vergessene Arbeitsmittel in das Klassenbuch eingetragen. Nicht erbrachte Hausaufgaben führen gegebenenfalls zur Vor- oder Nacharbeit, die Entscheidung trifft die jeweilige Lehrkraft. Sie entscheidet auch bei auffälliger Häufung fehlender Hausaufgaben, ggf. in Absprache mit dem Klassenlehrer, über Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsverhaltens, wie z.B. Benachrichtigung der Eltern. Die „Hausaufgabenpraxis“ des einzelnen Schülers wird beim Arbeitsverhalten auf dem Zeugnis berücksichtigt. Hausaufgaben werden in der Regel nicht bewertet. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn:
- die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können oder
- die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt wird.
Das Abfragen von Wissen (z.B. Vokabeln, Formeln, Unterrichtsinhalte) kann benotet werden. Aufgaben, die ausschließlich der vertiefenden Übung dienen, Raum zum Ausprobieren bieten oder kreative Herangehensweisen fordern, werden nicht oder nur so benotet, dass die Wertschätzung des kreativen Anteils deutlich erkennbar ist.
gesetzliche Grundlagen:
- Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) vom 19. Juli 2006 (ABl. MBJS [Nr.7] S. 378)
- Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VVSchulbetrieb - VVSchulB) vom 01. Dezember 1997 (ABl. MBJS S. 894), zuletzt geändert durch Fünfte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der VV-Schulbetrieb vom 11. November 2005 (ABl. MBJS Nr. 12 2005 S. 434)
Das Hausaufgabenkonzept kann auch als PDF heruntergeladen werden.
