PDF Version Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung durch das vorliegende Vertretungskonzept geregelt.
Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein:
- plötzliche und kurzfristige Erkrankungen (bis max. 3 Tage)
- längerfristige Krankheit
- geplante Fortbildung
- schulisch bzw. unterrichtsbedingte Abwesenheit (z.B. Wandertag, Projekte, Klassenfahrt)
- Abordnung zu dienstlichen Verpflichtungen durch das Schulamt (z.B. Moderatorentätigkeit, Schulleiterkonferenzen etc.)
- Beurlaubungen oder Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen
Eine wichtige Voraussetzung, um im Vertretungsfall eine störungsfreie Arbeit in der Schule sicher zu stellen und Unterrichtsausfall zu begrenzen, ist die verantwortungsvolle Kooperation aller Kolleginnen und Kollegen sowie eine verlässliche Information der Eltern der betroffenen Klassen.
Die im Folgenden aufgeführten Eckpunkte des Vertretungskonzeptes beschreiben Grundsätze für Vertretungsregelungen.
- Der im Vertretungsfall in Kraft tretende Vertretungsplan ist darauf ausgerichtet, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen und den Vertretungsunterricht pädagogisch sinnvoll zu gestalten.
- Bei unvorhergesehenen Vertretungsfällen werden die Kinder am ersten Tag stundenplanmäßig versorgt. Dieses kann geschehen durch:
- Aufteilen von Klassen auf die Jahrgangsstufe
- stundenweise Zusammenlegung bei kleinen Klassen
- Vertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden (Nutzung der Vertretungsreserve, Einsatz von Lehrkräften aus Doppelbesetzung, GU, Lehramtsanwärter)
- angeordnete Mehrarbeit
- beaufsichtigte Stillarbeit
- Dauert die Vertretungssituation auch noch bis zum nächsten Tag oder länger, wir ein Vertretungsplan erstellt, der im Schaukastn vor dem Speiseraum rechtzeitig veröffentlicht wird. Für den Vertretungsplan gilt
- Unterrichtausfall wird soweit als möglich vermieden
- Vertretung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden durch den Einsatz von Lehrkräften aus der Vertretungsreserve, aus Doppelbesetzung oder Lehramtsanwärter abgedeckt
- darüber hinaus wird Vertretungsunterricht soweit möglich durch Mehrarbeit abgedeckt
- bei längerfristigen Vertretungsfällen wird eine Vertretungslehrkraft beim Schulamt beantragt
- die Aufteilung von Klassen auf die Jahrgangsstufe wird auf das unvermeidliche begrenzt
- als letztes Mittel zur Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebs bleibt das tageweise zu Hause lassen einer Klasse, wenn dies rechtzeitig den betreffenden Eltern angezeigt werden konnte (im Einzelfall werden Kinder der betroffenen Klasse in der Schule betreut)
- Wenn Unterrichtsausfall unvermeidlich ist, werden zunächst die Stunden für zusätzliche Maßnahmen in Anspruch genommen, um die Grundversorgung sicher zu stellen.
Im konkreten Fall bedeutet dieses: Bei längerfristigen Vertretungsfällen muss geprüft werden, inwieweit Wahlunterricht, LRS- und andere Förderstunden, Stunden aus der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung und Teilungsstunden etc. zugunsten der Unterrichtsgrundversorgung vorübergehend ausfallen können. - Bei unvermeidlichem Unterrichtsausfall wird der Unterricht nach Möglichkeit linear (gleichmäßig in allen Klassen) gekürzt, um einen Nachteil einzelner Klassen zu vermeiden.
- Wenn Vertretungsunterricht vorhersehbar ist (z.B. Klassenfahrt, Fortbildung, etc.) stellen die Lehrer/Lehrerinnen, die zu vertreten sind, Aufgaben für Schüler/Schülerinnen bereit, so dass die Unterrichtsinhalte kontinuierlich fortgesetzt werden.
- Für jede Klasse wird ein(e) Vertretungsklassenlehrer(in) benannt. Diese(r) ist im Falle der Erkrankung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin sowohl Ansprechpartner(in) für die Kinder und Eltern als auch für die Sekretärin. Der/die Vertretungsklassenlehrer(in) ist für alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich.
Tatsächlich muss jede Vertretungsmaßnahme flexibel gehandhabt under der jeweiligen Situation angepasst werden.
Für den Fall einer spontanen Aufteilung der Klasse auf die Jahrgangsstufe teilt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin seine/ihre Klasse zu Beginn des Schuljahres in feste Gruppen mit Zuordnung zu einer Parallelklasse ein. Diese Einteilung ist im Klassenbuch zu vermerken und ermöglicht im Bedarfsfall ein schnelles und reibungsloses Vorgehen.
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